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FERTIGHAUS · NIEDERÖSTERREICH

Fertighaus in Niederösterreich: Klar planen, präzise bauen.

In Niederösterreich unterscheiden sich Grundstücke und örtliche Bebauungsregeln deutlich. Für Ihr Holzfertighaus klären wir Standort, Bauklasse, Zufahrt und gewünschten Leistungsumfang, bevor Grundriss und Budget festgelegt werden.

Den Weg entdecken ↓
Modernes Holzhaus mit Flachdach am Hang in Niederösterreich

Landesdarlehen

1 % · 27,5 oder 34,5 Jahre

Garantierter Zinssatz und gestaffelte Rückzahlung laut Land Niederösterreich.

Baubehörde

Ihre Gemeinde

Der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, erteilt die Baubewilligung. Grundlage ist die NÖ Bauordnung 2014.

Ab 1. Jänner 2027

max. 170 m²

Obergrenze für die Wohnnutzfläche eines geförderten Eigenheims.

Hausmodelle

6 Modelle

Von 69 bis 179,1 m² Wohnfläche – als Ausgangspunkt für Ihre individuelle Planung.

Förderung 2026

Eigenheimförderung in Niederösterreich: Konditionen und Grenzen

Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen mit einem Landesdarlehen. Die Höhe ergibt sich aus einem Punktesystem für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise, dem Standort und Ihrer Familiensituation.

Neu ab 1. Jänner 2027

Die Wohnnutzfläche eines geförderten Eigenheims darf höchstens 170 m² betragen. Von unseren Modellen liegen Effective (69 m²), Siena (87,68 m²), Maia (128,3 m²), Aurora (136,6 m²) und Lumira (164,3 m²) darunter, Theo (179,1 m²) darüber. Die förderrelevante Wohnnutzfläche wird im Einzelfall berechnet und kann von den Modellangaben abweichen.

Art der Förderung
Landesdarlehen
Verzinsung
1 % garantiert
Laufzeit
27,5 oder 34,5 Jahre
Rückzahlung
gestaffelt
Hauptwohnsitz
nach Fertigstellung erforderlich

Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus dem Punktesystem, einem Bonus für die Lagequalität (300 € pro Punkt beim Eigenheim) und der Familienförderung. Voraussetzung ist unter anderem eine energieeffiziente, umweltschonende Bauweise.

Stand: Informationen des Landes Niederösterreich. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben der Förderstelle. Zur Wohnbauförderung Eigenheim

Grundstück & Baurecht

Was in Niederösterreich vor der Planung geklärt wird

Zwischen Weinviertel, Waldviertel, Mostviertel und Industrieviertel unterscheiden sich Grundstücke, Bebauungsregeln und Standortlasten.

01

Bauplatz und Baurecht

Ein Neubau im Bauland ist nur zulässig, wenn das Grundstück als Bauplatz gilt oder mit der Baubewilligung zum Bauplatz erklärt wird. Das prüfen wir vor der Planung.

02

Bebauungsplan

Bebauungsweise, Bebauungshöhe und Bauwich legt der Bebauungsplan der Gemeinde fest. Daran richten wir Grundriss und Gebäudehöhe aus.

03

Zufahrt

Ein Bauplatz muss an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen oder über ein Fahr- und Leitungsrecht erschlossen sein. Für Anlieferung und Kran prüfen wir zusätzlich Zufahrt und Stellfläche.

04

Verfahren

Eine Bauverhandlung gibt es in der Regel nicht mehr. Nachbarn werden schriftlich informiert und können innerhalb von zwei Wochen Einwendungen einbringen.

05

Standort und Lasten

Schnee- und Windlasten werden nach Eurocode (ÖNORM EN 1991) standortbezogen ermittelt und sind in höheren Lagen, etwa im Waldviertel, höher als im Flachland. Die Statik berücksichtigt das von Beginn an.

Ihr Weg in Niederösterreich

In vier Schritten vom Grundstück zum Montagetermin

Der Ablauf ist überall ähnlich, entscheidend sind die zuständigen Stellen. Den vollständigen Prozess finden Sie unter So funktioniert’s.

01

Standort prüfen

Adresse, Widmung, Bebauungsplan und Zufahrt werden vor der Planung geklärt.

02

Modell oder Entwurf wählen

Ein Hausmodell als Ausgangspunkt oder Ihren eigenen Entwurf, den wir auf Machbarkeit prüfen.

03

Einreichung und Förderung

Die Einreichung erfolgt bei der Baubehörde der Gemeinde, der Förderantrag bei der Abteilung Wohnungsförderung des Landes. Die Reihenfolge klären wir projektbezogen.

04

Vorfertigung und Montage

Nach freigegebenen Plänen folgen Vorfertigung in Deutschland, Transport und Montage auf Ihrem Grundstück.

Hausmodelle

Sechs Modelle als Ausgangspunkt

Alle Modelle sind Konzepte und werden an Grundstück und örtliche Vorgaben angepasst.

Alle Hausmodelle ansehen

Häufige Fragen

Fertighaus in Niederösterreich: Antworten vorab

Wie hoch ist die NÖ Eigenheimförderung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Höhe ergibt sich aus einem Punktesystem für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise, einem Bonus für die Lagequalität und der Familienförderung. Die Konditionen: 1 % Verzinsung, wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahre Laufzeit.

Kann ich ein großes Haus fördern lassen?

Ab 1. Jänner 2027 gilt für geförderte Eigenheime eine Obergrenze von 170 m² Wohnnutzfläche. Wenn Sie ein größeres Haus planen, klären Sie das früh mit der Förderstelle, gerne anhand Ihres Grundrisses.

Gibt es in Niederösterreich noch eine Bauverhandlung?

In der Regel nicht. Nachbarn und Parteien werden schriftlich über das Vorhaben informiert und können Einwendungen innerhalb von zwei Wochen bei der Baubehörde einbringen.

Was kostet ein Fertighaus in Niederösterreich?

Der Preis hängt von Modell, Ausbaustufe, Grundstück und Fundament ab. Einen ersten Richtwert erhalten Sie mit dem Preisrechner, Hintergründe finden Sie unter Kostenfaktoren.

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